Rechtsprechung
LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung gilt auch für den Arbeitsweg - Anspruch auf Versetzung an einen anderen Arbeitsort
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Anspruch auf eine behindertengerechte Beschäftigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Anspruch auf eine behindertengerechte Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbrb.de (Kurzinformation)
Flexibilität des Arbeitsortes zugunsten schwerbehinderter Menschen
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Behindertengerechte Beschäftigung: Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsort?
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Behindertengerechte Beschäftigung auch als Frage des Arbeitsweges
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.09.2012 - 21 Ca 284/11
- LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
- BAG - 9 AZR 287/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Dieser besondere Beschäftigungsanspruch entsteht kraft Gesetzes ( BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - juris) und kann unmittelbar unter Benennung der angestrebten Stelle geltend gemacht werden.Als Einwände kommen in Betracht, dass entsprechende Tätigkeitsbereiche überhaupt nicht vorhanden seien, keine Arbeitsplätze frei seien und auch nicht freigemacht werden könnten, der Arbeitnehmer das Anforderungsprofil nicht erfülle oder die Beschäftigung aus anderen Gründen unzumutbar sei ( BAG , Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - Juris, Rn. 42).
Dieser besondere Beschäftigungsanspruch entsteht kraft Gesetzes ( BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - juris) und kann unmittelbar unter Benennung der angestrebten Stelle geltend gemacht werden ( BAG 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - juris).
- LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10
Leidensgerechte Beschäftigung an heimischem Telearbeitsplatz; Klage eines …
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Hierzu gehört auch die Einrichtung des Arbeitsumfeldes (Beyer, Arbeitgeberpflichten gegenüber Arbeitnehmern mit einer Behinderung im Licht der aktuellen Rechtsprechung des EuGH, DB 13, 2270, 2271) bis hin zur Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes ( LAG Niedersachsen 06.12.2010 - 12 Sa 860/10 - Juris). - BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten ( BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris, Rn. 18 u. 19), er ist aber unter Berücksichtigung des Einzelfalls verpflichtet, behinderten Menschen den Zugang zur Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (EuGH 04.07.2013 - Rs C-312/11 - Juris).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Dieser besondere Beschäftigungsanspruch entsteht kraft Gesetzes ( BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - juris) und kann unmittelbar unter Benennung der angestrebten Stelle geltend gemacht werden ( BAG 03.12.2002 - 9 AZR 481/01 - juris). - EuGH, 04.07.2013 - C-312/11
Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und …
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (… BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris, Rn. 18 u. 19), er ist aber unter Berücksichtigung des Einzelfalls verpflichtet, behinderten Menschen den Zugang zur Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (EuGH 04.07.2013 - Rs C-312/11 - Juris). - LAG Düsseldorf, 25.01.2008 - 9 Sa 991/07
Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen, Präventionsverfahren, …
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Diese Norm räumt den schwerbehinderten Menschen an sich keinen Anspruch auf einen selbstbestimmten Arbeitsplatz ein; sie haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines einzigen konkreten Arbeitsplatzes, sondern auf behinderungsgerechte Beschäftigung ( LAG Düsseldorf 25.01.2008 - 9 Sa 991/07 - mwN., juris). - LAG Hamburg, 30.11.2011 - 5 Sa 49/10
Auslegung arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel - statische Verweisung auf …
Auszug aus LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12
Seit Juli 2004 wurde der Kläger in Vollzeit bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 37, 5 Stunden beschäftigt, er verdiente EUR 2.066,- brutto monatlich (Beiakte LAG Hamburg 5 Sa 49/10).
- ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16
Behindertengerechte Beschäftigung
Zu den sachgesetzlich gebotenen Anpassungsmaßnahmen nach Nr. 1 kann neben etwaigem "Ringtausch" von Arbeitskräften (s. dazu etwa Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamm [30.09.2010 - 15 Sa 416/10] jurisPR-ArbR 22/2012 Anm. 2 [D.]) je nach den Umständen auch "eine gewisse asymmetrische Aufteilung von Arbeiten" (s. Wolfhard Kohte Anm. LAG Hamburg [15.04.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]) gehören (…s. ferner BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris-Rn. 26;… LAG Berlin-Brandenburg 05.06.2015 - 26 Sa 427/14 - NZA-RR 2015, 74 - Juris-Rn. 33).Hier hat das BAG zutreffend verlangt, dass einzelne schwere Aufgaben, z.B. beim Heben von Lasten anders verteilt werden muss"; ders. schon Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]: "Mit jeder Umsetzung stellen sich natürlich personalpraktische Probleme.
Hier hat das BAG zutreffend verlangt, dass einzelne schwere Aufgaben, z.B. beim Heben von Lasten anders verteilt werden muss"; ders. schon Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]: "Mit jeder Umsetzung stellen sich natürlich personalpraktische Probleme.
Hier hat das BAG zutreffend verlangt, dass einzelne schwere Aufgaben, z.B. beim Heben von Lasten anders verteilt werden muss"; ders. schon Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1 [C.]: "Mit jeder Umsetzung stellen sich natürlich personalpraktische Probleme.
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
Gerade angesichts der (wohl) aktenkundigen Vorgeschichte der wiederholten und längerfristigen Erkrankungen der Klägerin (s. oben, S. 2-3 [II.2.]; Urteilsanlage IV. ) hätte es dabei jedoch nahe gelegen, ihr Augenmerk nicht zuletzt auf etwaige Möglichkeiten zu richten, der Klägerin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eventuell doch noch zu erleichtern 162 S. zur sich daraus ergebenden Pflichtenstellung des Arbeitgebers statt vieler umfassend vor allem Franz-Josef Düwell/Kristina Göhle-Sander/Wolfhard Kohte (Hrg.), Vereinbarkeit von Familie und Beruf (2009), S. 1 ff.; s. zur strukturell verwandten Bedeutung des Arbeitsweges als Teil verfügbarer Dispositionen des Arbeitgebers über leidensgerechte Beschäftigungsmodalitäten nach erfolglosen Bewerbungen um Versetzung eines schwerbehinderten Menschen (§ 81 Abs. 4 SGB IX) aus neuerer Zeit etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1. S. zur sich daraus ergebenden Pflichtenstellung des Arbeitgebers statt vieler umfassend vor allem Franz-Josef Düwell/Kristina Göhle-Sander/Wolfhard Kohte (Hrg.), Vereinbarkeit von Familie und Beruf (2009), S. 1 ff.; s. zur strukturell verwandten Bedeutung des Arbeitsweges als Teil verfügbarer Dispositionen des Arbeitgebers über leidensgerechte Beschäftigungsmodalitäten nach erfolglosen Bewerbungen um Versetzung eines schwerbehinderten Menschen (§ 81 Abs. 4 SGB IX) aus neuerer Zeit etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1. .162) S. zur sich daraus ergebenden Pflichtenstellung des Arbeitgebers statt vieler umfassend vor allem Franz-Josef Düwell/Kristina Göhle-Sander/Wolfhard Kohte (Hrg.), Vereinbarkeit von Familie und Beruf (2009), S. 1 ff.; s. zur strukturell verwandten Bedeutung des Arbeitsweges als Teil verfügbarer Dispositionen des Arbeitgebers über leidensgerechte Beschäftigungsmodalitäten nach erfolglosen Bewerbungen um Versetzung eines schwerbehinderten Menschen (§ 81 Abs. 4 SGB IX) aus neuerer Zeit etwa Wolfhard Kohte, Anm. LAG Hamburg [15.4.2015 - 5 Sa 107/12] jurisPR-ArbR 36/2015 Anm. 1.